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Ein kleines Mißgeschick ist schnell passiert - und dann ist guter Rat oft teuer. Meist passieren kleinere Unfälle abends oder am Wochenende, wenn Artzpraxen geschlossen sind. Suchen Sie bitte einen Arzt auf, wenn die Erstversorgung nicht ausreicht. Haben Sie bitte keine Scheu, auch nach zwei Tagen zu kommen, aber das sollte in Ihrem Interesse nicht die Regel sein. Falls Sie mit der Erstversorgung selbst nicht weiterkommen, finden Sie eine Übersicht über die Notdienste hier.

Jeder niedergelassener Arzt hat Präsenzpflicht, das heißt er muß immer erreichbar sein oder für eine Vertretung gesorgt haben. Generell sollte also erst einmal die Praxisnummer gewählt werden. Hier erreichen Sie entweder die Praxis oder es wird eine Kontaktmöglichkeit genannt ("Notfallnummer der Praxis").
In Urlaubszeiten erfahren Sie die Vertretungspraxis!

In Zeiten des geregelten Notdienstes Samstags, Sonntags, Feiertage und Mittwoch- und Freitagnachmittag ab 13:00 ist die Notdienstzentrale unter der zentralen Notdienstnummer 0180/ 50 44 100 erreichbar.

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